Die einzelnen Gesetze, die die Leinenpflicht regeln

BGB 

Hundehalte- Verordnung

wird in NRW durch das LHundg NRW geregelt

 

Landeshundegesetz LHundG NRW

§2(2), §5(2), §11(6)

ein genereller Leinenzwang ohne ausreichende Ausweisung von Freiflächen, ist nicht zulässig

Urteil des OVG Lüneburg

Landesjagdgesetz

unter www.ljv-nrw.de

Natur-und Wildschutz/Wildschutz

Städte und Gemeinden dürfen keine Leinenpflicht im Wald anordnen

Urteil des OVG Münster

Während der Brut/Setzzeit gilt keine Leinenpflicht

Landesforst/ Waldgesetz

§2 (Fn 42)

siehe auch unter Landesjagdgesetz

Naturschutzgesetz

grundsätzlich gilt in Naturschutzgebieten Leinenpflicht. Anders verhält es sich in Landschaftsschutzgebieten. Das Amt für Umwelt gibt Auskunft

Tierschutzgesetz

§2 (1)

Besondere Gesetze in den einzelnen Gemeiden nachzufragen beim Ordnungsamt oder auch Amt für Umwelt. Für die Städte Rahden und Espelkamp gilt zusätzlich die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Rahden bzw. Espelkamp.

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